Lärmaktionsplan: Stadt Leimen

Lärmaktionsplan: Stadt Leimen

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Leimen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Schriftgröße:
  • Vergrößern:Strg + +
  • Standard:Strg + 0
  • Verkleinern:Strg + -
Neues Rathaus Drohne
Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie    

Medienhaus
Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus Gauangelloch
Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus St. Ilgen
Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Eingang Historische Rathaus
Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Neues Leimener Rathaus Seitenansicht
Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

FacebookInstagramXGeomapWetterImagefilmWegweiserGebärdenspracheLeichte SpracheBürgerbüro
Quicklinks einblenden
StellenangeboteTreffpunkt LeimenBürgerbüro

Hauptbereich

Lärmaktionsplanung in Leimen

Runde 1 und 2

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rats vom 25.06.2002 über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurden von der EU neue Wege zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm eingeleitet.

Ziel ist es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Richtlinie sieht dabei ein zweistufiges Verfahren vor. Nach einer Ermittlung der Umgebungslärmpegel und den daraus resultierenden Betroffenheiten sind daran anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Erfassung der Lärmbelastung durch Lärmkarten (Lärmkartierung), zur Information der Öffentlichkeit über die Belastung durch Umgebungslärm und zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen bei problematischen Lärmsituationen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit und schließlich zur Information der EU-Kommission über die Kartierung und die Lärmaktionsplanung.

National umgesetzt in der Bundesrepublik Deutschland wurde die Umgebungslärmrichtlinie im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005) in den §§ 47a-f des BImSchG (6. Teil: Lärmminderungsplanung) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), 6. März 2006.

Aus dem Wortlaut des § 47d Abs. 1 BImSchG lässt sich ableiten, dass sich neben den Ballungsräumen grundsätzlich alle Gemeinden, in denen im Ergebnis der Lärmkartierung Geräuschimmissionen auf bewohnte Gebiete einwirken, mit dem Verfahren der Lärmaktionsplanung auseinandersetzen müssen – unabhängig von der Höhe der Immissionen und Betroffenenzahlen.

Zuständig für die Lärmaktionsplanung sind nach § 47 e Abs. 1 BImSchG die Gemeinden sowohl in Ballungsräumen als auch entlang von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Bei der Aufstellung werden sie fachlich von Landesbehörden so weit wie möglich unterstützt.

Somit ist klar, dass auch in Leimen eine Lärmaktionsplanung zu erfolgen hatte.

Die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten aus der Umgebungslärmrichtlinie ist zwar vorrangiges Ziel, gleichzeitig bietet die Lärmaktionsplanung auch die Möglichkeit, Lärmbelastungen für viele Betroffene zu senken und die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden zu erhöhen.

Die Stadt Leimen liegt im nordwestlichen Teil von Baden-Württemberg mit einer Gesamteinwohnerzahl von ca. 26.000. Leimen besteht aus den drei Stadtteilen Leimen-Mitte mit Lingental, St. Ilgen und Gauangelloch mit Ochsenbach.

Zwischen den beiden Stadtteilen Leimen-Mitte und St. Ilgen verläuft die Bundesstraße B 3. Als Ortsdurchfahrt verläuft durch den Stadtteil Leimen-Mitte zudem die Landesstraße L 594 (Rohrbacher Straße) in Nord-Süd Richtung. Die Landesstraße L 600 verbindet den Norden Leimens über Lingental und weiterführend über die K 4161 mit Gauangelloch. Weitere Verbindungen zwischen den Stadtteilen stellen mehrere Kreisstraßen her. Die Eisenbahnstrecke 4000 der DB AG verläuft in Nord-Süd-Richtung durch den Stadtteil St. Ilgen. Anlage 1 zeigt einen Übersichtslageplan des Stadtgebiets und der Hauptverkehrsadern.

Die hier vorgelegte Lärmaktionsplanung von Leimen ist als Chance zu verstehen, langfristig die Lebensqualität zu verbessern und die Attraktivität der Stadt zu erhöhen.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf des Lärmaktionsplans vom 17.02.2014 erfolgte im Mai 2014 .

Stellungnahmen der TöB und Bearbeitungsvermerke der Verwaltung zum Entwurf des LAP vom 06.12.2016 (PDF-Dokument, 35,40 KB)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 23.01.2017 - 22.02.2017. Stellungnahmen waren während der Offenlage und darüber hinaus bis zum 08.03.2017 möglich. 

Fragen und Anregungen zum Entwurf des LAP vom 06.12.2016 (PDF-Dokument, 41,31 KB)

Nachstehend finden Sie den Lärmaktionsplan (LAP) in Leimen, den der Gemeinderat am 01.06.2017 beschlossen hat. Da die Datenmenge zu groß für eine Datei ist, wurde der LAP auf verschiedene Dateien aufgeteilt, die auch einzeln herunterzuladen sind. Bitte beachten Sie trotzdem, dass je nach Dateigröße eine längere Downloadzeit anfallen kann.

Lärmaktionsplan der Stadt Leimen vom 01.06.2017 (PDF-Dokument, 529,15 KB)
Anlage 1 (PDF-Dokument, 316,15 KB)
Anlage 2 (PDF-Dokument, 25,09 KB)
Anlage 3 (PDF-Dokument, 958,25 KB)
Anlage 4 (PDF-Dokument, 8,76 MB)
Anlage 5 (PDF-Dokument, 2,01 MB)
Anlage LUBW 6618 NW (PDF-Dokument, 6,32 MB)
Anlage LUBW 6618 SW (PDF-Dokument, 6,40 MB)

Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahme erfolgte Ende Juni 2017, seither ist für einen Teil der L 594/Rohrbacher Straße zwischen den Einmündungen Rathausstraße/St. Ilgener Straße und Hildastraße aus Lärmschutzgründen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.

Runde 3

In § 47 d Abs. 5 BImSchG hat der Gesetzgeber die Überprüfung der Lärmaktionspläne alle 5 Jahre vorgegeben. Erforderlichenfalls sind die bis dahin bestehenden Lärmaktionspläne fortzuschreiben. Damit soll die Lärmaktionsplanung als kontinuierliches Planungsinstrument implementiert werden.

Im Rahmen der Überprüfung des bestehenden Lärmaktionsplans in Leimen wurde ein neuer Entwurf ausgearbeitet. Hierbei wurden über die im Gesetz vorgeschriebenen „Hauptverkehrsstraßen“, unter denen man Bundes- und Landesstraßen zu verstehen hat, hinaus auch die vielbefahrenen Kreisstraßen kartiert. Diese müssen ja ebenfalls ein hohes Verkehrsaufkommen aufnehmen und tragen somit zur Lärmbelastung der Anwohner erheblich bei. Die Stadt Leimen erhofft sich dadurch mehr Erkenntnisse für einen besseren Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger.

Seit der letzten Lärmaktionsplanung wurden seitens des Gesetzgebers die Auslösewerte, nach denen Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden können, herabgesetzt. Die Stadt Leimen hat somit bereits bei niedrigeren Lärmwerten die Möglichkeit, Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen.

Des Weiteren hat sich durch die Rechtsprechung die Rechtslage geändert. Unter der Voraussetzung einer korrekten Abwägung zwischen allen Interessen aller Betroffenen ist es jetzt möglich, auch trotz einer negativen Stellungnahme von Verkehrsbehörden z.B. eine Verkehrsberuhigung durch Tempobeschränkungen durchzusetzen.

Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans in Leimen wurde nun dem Gemeinderat der erarbeitete Entwurf vorgelegt Dieser hat die Freigabe des Entwurfs für die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erteilt.

Die Träger öffentlicher Belange wurden im Dezember 2020 angeschrieben und erhielten bis zum

19.02.2021

Gelegenheit zur Stellungnahme. Darüber hinaus hatten die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit weitere oder ergänzende Stellungnahmen abzugeben.

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bearbeitungsvermerke der Verwaltung (PDF-Dokument, 65,15 KB)

Die Öffentlichkeit erhielt in der Zeit vom

18.01.2021 bis zum 19.02.2021

Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf des Lärmaktionsplans im Rahmen der öffentliche Auslegung. Stellungnahmen hierzu konnten bis zum

05.03.2021

abgegeben werden.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Bearbeitungsvermerke der Verwaltung (PDF-Dokument, 609,90 KB)

Nachstehend finden Sie den vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 28.10.2021 abgewogenen und beschlossenen Lärmaktionsplan (LAP) in Leimen. Da die Datenmenge zu groß für eine Datei ist, wurde der LAP auf verschiedene Dateien aufgeteilt, die auch einzeln herunterzuladen sind. Bitte beachten Sie trotzdem, dass je nach Dateigröße eine längere Downloadzeit anfallen kann.

 

Sollten Sie Anregungen oder Fragen zum LAP haben, steht Ihnen Herr Volbehr unter 06224/704-190 während der Sprechzeiten (Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 - 12.00 Uhr; Di. 14.30 Uhr - 18.30 Uhr und Do. 13.30 Uhr – 17.00 Uhr) bzw. per Mail unter Jens.Volbehr@Leimen.de gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie unsere Regelungen zum Besucherverkehr und vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache im Rathaus entweder telefonisch oder per Mail einen Termin.

LAP schriftlicher Teil (PDF-Dokument, 380,60 KB)

Anlage 1 Übersicht Untersuchungsgebiet (PDF-Dokument, 2,99 MB)

Anlage 2 Verzeichnis Vorschriften (PDF-Dokument, 26,83 KB)

Anlage 3.1 Verkehrsbelastungen (PDF-Dokument, 2,23 MB)

Anlage 3.2 Berechnung VBUS (PDF-Dokument, 262,66 KB)

Anlage 4.1 Lärmindex Lden (PDF-Dokument, 3,36 MB)

Anlage 4.2 Lärmindex Ln (PDF-Dokument, 3,04 MB)

Anlage 5 Betroffenheitsanalyse (PDF-Dokument, 16,10 KB)

Anlage 6 Einwohner über 65 dbA (PDF-Dokument, 1,17 MB)

Anlage 7.1 Ablauf der Lärmaktionsplanung (PDF-Dokument, 32,10 KB)

Anlage 7.2 Maßnahmen Lärmminderung allgemein (PDF-Dokument, 35,05 KB)

Anlage 7.3 Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF-Dokument, 23,02 KB)

Anlage 7.4 Auslösewerte (PDF-Dokument, 676,91 KB)

Anlage 8.1 Fassadenpegel RLS 90 Tag Übersicht (PDF-Dokument, 1,16 MB)

Anlage 8.1.01 - 10 Fassadenpegel RLS 90 Tag (PDF-Dokument, 7,62 MB)

Anlage 8.1.11 - 19 Fassadenpegel RLS 90 Tag (PDF-Dokument, 5,98 MB)

Anlage 8.2 Fassadenpegel RLS 90 Nacht Übersicht (PDF-Dokument, 6,15 MB)

Anlage 8.2.01 - 10 Fassadenpegel RLS 90 Nacht (PDF-Dokument, 6,15 MB)

Anlage 8.2.11 - 19 Fassadenpegel RLS 90 Nacht (PDF-Dokument, 4,54 MB)

Anlage 8.3 Gebäude mit Überschreitung Lärmsanierungswerten (PDF-Dokument, 4,50 MB)

Anlage 9.1 Maßnahmenbereiche (PDF-Dokument, 3,08 MB)

Anlage 9.2 Ruhige Gebiete (PDF-Dokument, 3,39 MB)

Lärmaktionsplanung Schiene der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn führt ihre Lärmaktionsplanung weiter fort. Informationen zur Lärmaktionsplanung der Deutschen Bahn erhalten Sie unter www.laermaktionsplanung-schiene.de.