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Tipps zur Maskenpflicht

Erstelldatum23.04.2020

Oberbürgermeister Reinwald informiert zur Maskenpflicht

Oberbürgermeister Reinwald informiert zur Maskenpflicht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Landesregierung Baden-Württemberg führt ab Montag, 27.04.2020 eine allgemeine Maskenpflicht ein. Hiernach sind Masken bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie beim Einkaufen verbindlich zu tragen.

Diese Forderung erstreckt sich nicht auf medizinischen Masken, vielmehr werden sogenannte „Community-Masken“ als ausreichend angesehen.

Mit Bekanntgabe dieser Verpflichtung erreichen die Verwaltung immer wieder Anfragen, wo solche Masken beschafft werden können. Nachfolgend möchte ich Sie - ohne Anspruch auf Vollständigkeit – auf örtliche Bezugsquellen hinweisen.

Erwerb bei örtlichen Gewerbetreibenden

Änderungsschneiderei Arikboga

Kurpfalzcentrum 4

06224 75569

Schneiderei Sonja Blank

Rohrbacher Str. 40

0176 70183966

Änderungsschneiderei Can

Rohrbacher Str. 19

06224 77037

Nähservice Kim

St. Ilgener Str. 2

06224 767880

in alphabetischer Reihenfolge

Bitte unterstützen Sie unsere örtlichen Gewerbetreibenden.

Eigene, individuelle Herstellung

Mit etwas handwerklichem Geschick lassen sich solche Masken auch selbst herstellen. Entsprechende Anleitungen finden sich im Internet. Im Speziellen möchte ich auf die Homepage des Landes Baden-Württemberg verweisen. Unter nachfolgender Adresse finden sich diverse Verlinkungen und Schnittmuster. Auch die Herstellung von Masken für Kinder (www.naehfrosch.de) ist hier ausführlich beschrieben.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/auch-einfache-masken-helfen/


Fragen und Antworten zur Maskenpflicht:

www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-versammlungen/ 

Hinweise für Anwender zur Handhabung von „Community-Masken“

Den besten Schutz vor einer potentiellen Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Distanzieren von anderen, potentiell virustragenden Personen. Dennoch kann die physische Barriere, die das richtige Tragen einer Community-Maske darstellt, eine gewisse Schutzfunktion vor größeren Tröpfchen und Mund-/Nasen-Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen bieten.

Personen, die eine entsprechende Maske tragen möchten, sollten daher unbedingt folgende Regeln berücksichtigen:

  • Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
  • Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
  • Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

Quelle: Auszug aus Empfehlungen des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine kleine Hilfestellung geben konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Hans D. Reinwald
Oberbürgermeister