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Erneut Gemeinderatssitzung unter Coronabedingungen
Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss in Leimen gegründet
Der ausnahmsweise um eine Stunde vorverlegte Beginn dieser zweiten öffentlichen Gemeinderatssitzung unter Coronabedingungen in der größeren Aegidiushalle war einem der Hauptthemen des Abends geschuldet, der Gründung eines Zweckverbandes „Gemeinsamer Gutachterausschuss“
Die ersten formalen Tagesordnungspunkte - Protokolle, Bekanntgabe von Entscheidungen aus nichtöffentlicher Sitzung und die Annahme von Zuwendungen wurden gewohnt schnell und ohne Einwände abgehandelt.
Das Hauptthema des Abends war TOP 4, der etwas sperrig den Titel „Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis Beitritts-, Zustimmungs-, Übertragungs- und Vollzugsbeschluss“ trug.
Da sich eines der führenden Mitglieder des geplanten Zweckverbands an diesem Abend auch noch andern Orts vorstellen musste, war es zu dieser Vorverlegung der Sitzung gekommen.
Kernaufgabe eines solchen Ausschusses ist die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen nach dem Baugesetzbuch sowie die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken. Hierzu ist die Einrichtung einer entsprechenden Geschäftsstelle gesetzlich vorgeschrieben.
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit hatten die Städte und Gemeinden Leimen, Wiesloch, Walldorf, Rauenberg, Dielheim, Malsch, Mühlhausen, Nußloch, Sandhausen und St.-Leon-Rot im Vorfeld einen Zweckverband ins Auge gefasst, um einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit Sitz in Leimen zu gründen.
Damit sollten die gestiegenen Anforderungen insbesondere bei der anstehenden Reform der Grundsteuer an einen solchen Ausschuss, die gerade von den kleineren Kommunen schon aus personellen Gründen kaum noch zu erfüllen waren, im Interesse aller fachlich qualifiziert und bürgerfreundlich erfüllt werden. Ein nicht unwesentlicher Aspekt ist dabei auch, dass bei den teilnehmenden Kommunen Personal und damit auch Kosten eingespart werden können.
Dem verschloss sich der Leimener Gemeinderat in seiner durchweg positiven Stellungnahme nicht und beschloss einstimmig den Beitritt zum Zweckverband.
Vorgezogen wurde der Punkt „Integrationsmanagement“. Hier gab die zuständige Managerin einen ausführlichen Bericht über die dort geleistete Arbeit. Unstrittig war die Fortführung des seit April 2017 laufenden Integrationsmanagements, zumal dieses auch vollständig vom Land Baden-Württemberg gefördert wird.
Den Grundsätzen zur klimastabilen Waldbewirtschaftung galt die folgende Diskussion, die sich gerade in Zeiten des rasanten Klimawandels als wichtig erwies.
Der Leimener Stadtwald wird bereits seit 2003 nach den Standards der PEFC-Zertifizierung und damit unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten nachhaltig bewirtschaftet. Mittlerweile sind der Klimawandel und seine Auswirkungen allgegenwärtig spürbar und speziell in Forst- und Landwirtschaft auch sichtbar. Dies wurde bei den jährlichen Waldbegehungen deutlich vor Augen geführt.
Das Leitbild „Klimastabiler Wald“ unter dem Motto „Ökologie vor Ökonomie“ greift diese Thematik auf und zeichnet sich insbesondere durch eine Erhaltung und Nutzung natürlicher Prozesse und Kreisläufe in der Waldwirtschaft aus. Hierdurch wird die Strukturvielfalt gefördert und die Qualität neu entstehender Waldbestände gesichert. Neben Förderung der heimischen Baumarten sind -im Zuge des Klimawandels- Neuanpflanzungen mit klimatisch anpassungsfähigen und standortgerechten Bäumen erforderlich. Im Zusammenspiel mit dem Erhalt und der Nutzung von natürlichen Prozessen entsteht so langfristig ein klimastabiler Mischwald.
Auch hier folgte die Zustimmung des Gemeinderats zum Leitbild, das dynamisch weiterentwickelt werden soll, einstimmig.
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan der Stufe 3 war ein weiterer wichtiger Punkt des Abends.
Mit der sog. Umgebungslärmrichtlinie des europäischen Parlaments und des Rats aus dem Jahr 2002 wurden neue Wege zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm eingeleitet. Ziel ist es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Richtlinie sieht dabei ein zweistufiges Verfahren vor. Nach einer Ermittlung der Umgebungslärmpegel und den daraus resultierenden Betroffenheiten der Anwohner sind daran anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen.
2017 wurden die Stufen 1 und 2 der Lärmaktionsplanung in Leimen vom Gemeinderat beschlossen und anschließend von der Verwaltung umgesetzt. Nun gab es weitere Neuerungen, mit denen sich der Gemeinderat zu befassen hatte, da die Kommunen für den Lärm durch Straßenverkehr zuständig sind. Die Stadt hat daher für die Stufe 3 der Lärmaktionsplanung nicht nur die Bundes- und Landesstraßen, sondern auch die Kreisstraßen kartieren lassen.
Danach betragen die sog. „Auslösewerte“ für z.B. temporeduzierende Maßnahmen auch auf Landes- und Bundesstraßen innerhalb einer Ortsdurchfahrt 65 dB(A) im Tageszeitraum und 55 dB(A) im Nachtzeitraum.
Daraus ergeben sich verschiedene Bereiche, bei denen unterschiedliche lärmreduzierende Maßnahmen angebracht sind. Dies sind:
L 594 Rohrbacher Straße: Nördlich der Hildastraße bis zur Einmündung Festhallenstraße
L 600 Schwetzinger Straße: Von der Kaiserstraße bis zur Einmündung in die L 594 / Rohrbacher Straße
Stralsunder Ring: Von der Einmündung in die L 594/Rohrbacher Straße bis zur Einmündung Friedrich-Ebert-Straße
K 4155 / St. Ilgener Straße: vom Beginn an der Kreuzung mit der Rohrbacher Straße bis zum Kreisel Tinqueux-Allee und vom Kreisel Tinqueux-Allee bis zum Ende der Wohnbebauung in der Ferdinand-Porsche Straße
K 4155/Theodor-Heuss-Straße: Von der Bahnhofstraße bis zur Siedlerstraße
K 4156: Von der Kreuzung K 4155 / Theodor-Heuss-Straße bis zur Höhe der Straße Unterm Sand
K 4161 / Hauptstraße: Vom Birkenweg bis zur bereits jetzt geltenden 30 km/h-Beschränkung und von der Ochsenbacher Straße bis zur Kraichgaustraße
Die Lärmaktionsplanung umfasst jedoch auch die Festlegung von Gebieten, die bislang Ruhe gewährleisten und dies auch zukünftig sollen. Hierzu ist geplant, vor allem im Bereich des Leimener Stadtwaldes, aber auch im Bereich des Steinbruchs sogenannte „Ruhige Gebiete“ auszuweisen.
Auch dieser Vorlage stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Bei der Frage zur Einführung einer Altersteilzeitregelung stimmte der Gemeinderat letztendlich mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung zu, über die gesetzliche Vorgabe von 2,5% hinauszugehen und die Quote auf 5% zu erhöhen. Zuvor war ein Vertagungsantrag der FDP-Fraktion mit knapper Mehrheit abgelehnt worden.
Um 19.35 Uhr beendete Oberbürgermeister Hans Reinwald diese Sitzung des Gemeinderates, der noch ein nichtöffentlicher Teil folgte. Die nächste Sitzung findet am Donnerstag, dem 25. Juni 2020 wieder um 18.30 Uhr voraussichtlich noch einmal in der Aegidius-Halle statt. Die Bevölkerung ist hierzu schon jetzt eingeladen.