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Wichtige Hinweise für Reisende und Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie gibt es für Reisende in der aktuellen Ferien- und Urlaubszeit vieles zu beachten.
Testergebnisse müssen der Stadt vorgelegt werden, bis dahin besteht Quarantänepflich.
Die Bundesregierung hat eine verpflichtende Testung für Reisende aus Risikogebieten festgelegt (TestpflichtVO). In der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQT verfügt das Land Baden-Württemberg eine Meldepflicht und eine 14-tägige Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Gleichzeitig wollen wir Ihnen aber auch einige wichtige Tipps und Hinweise geben.
Eine jeweils aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts:
Häufige Fragen zu Reise und Reiserückkehr werden auf folgender Seite der Bundesregierung: beantwortet:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032
Die Stadtverwaltung Leimen bittet darüber hinaus Folgendes zu beachten:
Überprüfen Sie vor Urlaubsantritt, ob Ihr Urlaubsziel ein Risikogebiet ist, und überprüfen Sie während Ihrer Reise und vor Ihrer Rückkehr, ob Ihr Urlaubsziel inzwischen zum Risikogebiet erklärt wurde. Nutzen Sie die mittlerweile stark ausgeweiteten Testmöglichkeiten bei der Wiedereinreise, Näheres auch hier:
Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufhalten oder aufgehalten haben:
Nutzen Sie die mittlerweile stark ausgeweiteten Testmöglichkeiten bei der Wiedereinreise (s.o.).
Bei einer Testung im Ausland ist neben weiteren Voraussetzungen insbesondere zu beachten, dass dieseDas Testergebnis darf bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht älter als 48 Stunden seinDas Testergebnis darf bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen wurde.
- Informieren Sie unverzüglich die Stadtverwaltung Leimen (ortspolizeibehoerde(@)leimen.de, 06224/704-303) über Ihre Einreise aus einem Risikogebiet.
- Legen Sie dieser die Testergebnisse unverzüglich, spätestens jedoch nach 14 Tagen mit folgenden Angaben vor: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, vollständige Adresse, Telefonnummer, Land aus dem Sie eingereist sind und Einreisedatum.
- Von der Quarantänepflicht sind nur solche Personen befreit, die ein den Vorgaben entsprechendes Zeugnis/Testergebnis vorgelegt haben.
- Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den in Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.Ansonsten gilt für die Quarantänepflicht: Personen, die nach Baden-Württemberg einreisen und die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risikogebiet war oder noch ist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Diesen Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.
- Wenn Sie für eine Corona-Erkrankung typische Symptome bekommen, kontaktieren Sie die Telefon-Hotline des Gesundheitsamtes: 06221/522-1881.