Archiv: Stadt Leimen

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Das Ordnungsamt informiert

Erstelldatum15.03.2022

Aus gegebenem Anlass appelliert die Stadt Leimen an die Hundehalter

Liebe Hundehalter,

laut § 9 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Stadt Leimen (PolVO) sind im lnnenbereich (§§ 30-34 Baugesetzbuch), auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. In Außenbereichen, die als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind, besteht gemäß Waldgesetz Baden-Württemberg generell eine Leinenpflicht für Hunde. Hierbei ist auch zu beachten, dass in Naturschutzgebieten ausschließlich die öffentlichen Wege zu benutzen sind.

Aus gegebenem Anlass appelliert die Stadt Leimen an die Hundehalter, ihre Hunde während des Spaziergangs außerhalb der Ortschaft an die Leine zu nehmen. Somit soft vermieden werden, dass Wildtiere und Vögel weder gerissen noch während ihrer Brutzeit gestört werden, da dies schwere Folgen für die Tiere haben kann.

Ebenfalls gingen bei der Stadtverwaltung Leimen in letzter Zeit wieder vermehrt Beschwerden über Verschmutzungen durch Hundekot ein. Auf den Gehwegen und Straßen sowie in den Grünanlagen und anderen Gebieten sind erhebliche Verschmutzungen zu beobachten. Der Stadtverwaltung und vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist das zu Recht ein Dorn im Auge, da solche Verschmutzungen das Stadtbild erheblich beeinträchtigen. Wir appellieren an die Einsicht aller Hundehalter und weisen darauf hin, die Hundetoiletten, die den Hundebesitzern im Stadtgebiet kostenlos zur Verfügung stehen, zu nutzen.

Weiter müssen wir alle Hundebesitzer noch einmal darauf hinweisen, dass nach § 10 PolVO der Halter oder der Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen hat, dass das Tier seine Notdurft nicht auf Gehwegen oder in Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot hat der Hundehalter oder -Führer unverzüglich zu beseitigen. Die Beseitigung des Hundekots soll im eigenen Hausmüll oder in den dafür bereitgestellten Hundetoiletten „Dog Station“ erfolgen. Sollten Sie bemerken, dass Tüten fehlen oder die Standorte nicht sauber sind, bitten wir um einen kurzen Anruf bei der TBL Leimen unter 06224/704-651.

Aufgrund der vermehrten Beschwerden wird das Ordnungsamt verstärkt Kontrollen durchführen. Ein Verstoß gegen die Polizeiverordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbu8e geahndet werden kann. Wer Angaben zu Hundehaltern machen kann, die sich nicht an diese Vorschrift halten, kann sich gerne an das Ordnungsamt Leimen wenden.

Wir appellieren daher an die Hundebesitzer, die durch ihren Hund verursachten Verschmutzungen stets umgehend zu entfernen!

 

Stadtverwaltung Leimen
-Ordnungsamt-