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WICHTIGE INFORMATION ZUR EUROPAWAHL
Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) am 26. Mai 2019über die anonyme Erhebung einer repräsentativen Wahlstatistik im Wahlbezirk 001/08 in Leimen-Mitte
Bei der Europawahl am 26. Mai 2019 wird auf Weisung des Bundeswahlleiters im Wahlbezirk 001/08 (Wahllokal Turmschule Leimen, Turmgasse, Zimmer 8) eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Mittels dieser repräsentativen Wahlstatistik sollen die Wahlbeteiligung nach Wählergruppen (Geschlecht und Altersgruppen) sowie das Abstimmungsverhalten der Wähler nach Geschlecht und Altersgruppen anonym ermittelt werden.
Zu diesem Zweck werden im Wahllokal des Wahlbezirks 001/08 besondere Stimmzettel für wahlstatistische Auszählungen verwendet, auf denen das Geschlecht und Geburtsjahr (in 6 Altersgruppen) vermerkt sind, insgesamt gibt es 12 unterschiedliche Stimmzettel mit folgenden Unterscheidungsmerkmalen:
A männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1995 bis 2001 (18-24 Jahre)
B männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1985 bis 1994 (25-34 Jahre)
C männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1975 bis 1984 (35-44 Jahre)
D männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1960 bis 1974 (45-59 Jahre)
E männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1950 bis 1959 (60-69 Jahre)
F männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1949 und früher (70 und älter)
Gemäß § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes kennt das Recht drei mögliche Eintragungen zum Geschlecht im Geburtenregister (männlich, weiblich und divers) sowie die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offenzulassen (ohne Angabe). Aufgrund der zu erwartenden geringen Fallzahlen der Geschlechtsausprägung „divers“ bzw. „ohne Angabe“ werden diese – zur Gewährung des Wahlgeheimnisses – mit der Ausprägung „männlich“ gemeinsam erhoben und ausgewertet.
G weiblich, geboren 1995 bis 2001 (18-24 Jahre)
H weiblich, geboren 1985 bis 1994 (25-34 Jahre)
I weiblich, geboren 1975 bis 1984 (35-44 Jahre)
K weiblich, geboren 1960 bis 1974 (45-59 Jahre)
L weiblich, geboren 1950 bis 1959 (60-69 Jahre)
M weiblich, geboren 1949 und früher (70 und älter)
Die Stimmzettel enthalten keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum, das Wahlgeheimnis aller Wählerinnen und Wähler bleibt gewahrt!
Das Ergebnis der Europawahl wird am Wahlabend im Wahllokal ohne Registrierung dieser Unterscheidungsmerkmale ermittelt. Die genaue anonyme Auswertung der Stimmzettel nach Geschlecht und Altersgruppen wird später durch das Statistische Landesamt vorgenommen.
Dieses Verfahren ist im „Gesetz über die Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz-WStatG)“ geregelt.
Wir bitten die Wählerinnen und Wähler dieses Stimmbezirks um ihr Verständnis und ihre Mitwirkung.
Hans D. Reinwald
Oberbürgermeister
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