Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie
Hauptbereich
Öffentliche Bekanntmachung
Erstelldatum15.07.2019
Offenlage Bebauungsplanentwurfs „Bayermühle“ in Leimen-Mitte - örtlichen Bauvorschriften mit Bebauungsplanentwurf
über die erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Bayermühle“ in Leimen-Mitte sowie der örtlichen Bauvorschriften zu o.g. Bebauungsplanentwurf
Der Gemeinderat hat am 13.12.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Bayermühle“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Rathaus-Rundschau am 25.01.2019 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches öffentlich bekanntgemacht.
Der Entwurf des o.g. Bebauungsplans sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu o.g. Bebauungsplan lagen mit Begründung in der Zeit vom 04.02.2019 bis einschließlich 04.03.2019 öffentlich aus.
Da der Bebauungsplanentwurf nach der Offenlage nochmals überarbeitet und ergänzt wurde, ist nun eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Die Änderung besteht darin, dass an der südlichen Grenze des Geltungsbereichs ein Zufahrtsverbot festgesetzt wurde. Die erneute Offenlage wird als verkürzte öffentliche Auslegung durchgeführt.
Die verkürzte öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 15.07.2019 bis einschließlich 29.07.2019 (Auslegungsfrist) bei der Stadtverwaltung Leimen, Bauamt, Rathausstraße 1-3, 3.OG, Z.Nr. 3.04 während der Dienststunden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.
Dienststunden sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Montags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, dienstags von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Leimen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse http://www.leimen.de in der Rubrik Stadt Leimen – Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.
Leimen, den 25.06.2019
Der Oberbürgermeister
Hans D. Reinwald