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Städtische Betreuungseinrichtungen schützen Kinder
Stadt bittet Eltern, kranke Kinder zu Hause zu lassen
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass im Interesse der Gesundheit aller Kinder und Betreuer kranke Kinder keinen Zugang zu den städtischen Betreuungseinrichtungen (Kindergärten, Krippen, Kernzeit–Hort) haben.
Als krank gelten Kinder, die insbesondere Symptome wie erhöhte Temperatur, Fieber, trockenen Husten, Schnupfen, Atemprobleme, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit oder Durchfall zeigen. Diese Kinder dürfen die Einrichtung nicht betreten und können nicht zur Betreuung aufgenommen werden.
Sofern die Symptome während des Betreuungstages auftreten, werden die Eltern benachrichtigt, ihre Kinder unverzüglich abzuholen.
Eltern, die offensichtlich hieran erkrankte Kinder trotzdem vorbeibringen, werden zurückgewiesen. Dies dient allein der Vorsorge, um die Ansteckungsgefahr möglichst gering zu halten.
Um Verständnis für diese Maßnahme, die auch Ihrer Gesundheit dient, wird gebeten.