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Abgabe von Brennholz aus dem Stadtwald Leimen
Erstelldatum06.10.2022
Im Stadtwald Leimen werden auch in der kommenden Holzeinschlagssaison Brennholz-lang (Polterholz) und Schlagraumlose vergeben
Im Stadtwald Leimen werden auch in der kommenden Holzeinschlagssaison Brennholz-lang (Polterholz) und Schlagraumlose vergeben
Bei Brennholz-lang (Polterholz) handelt es sich um fertig am Waldweg gelagerte Stämme und Stammteile, die der Erwerber selbstständig zersägen und spalten muss.
Der Bedarf an Brennholz-lang (Polterholz) muss in dieser Saison bis zum 18.11.2022 den Stadtwerken
(E-Mail: markus.reinhard(@)leimen.de oder Tel. Frau Baumgärtner: 06224/704-611) gemeldet werden, damit frühzeitig in der Einschlagssaison ein Abgleich zwischen Bedarf und Angebot erfolgen kann.
Sollte die Gesamtbestellmenge das voraussichtliche Angebot übersteigen, behält sich die Verwaltung vor, die Abgabemengen zu beschränken. Sollten ausreichende Mengen an Polterholz vorhanden sein, wird ein weiterer Stichtag für die Bestellung von Polterholz bekannt gegeben.
Der Stadt Leimen ist es ein Anliegen, langfristig die Bereitstellung von Holz zu sichern.
Diese nachhaltige Waldbewirtschaftung setzt voraus, dass nur so viel Holz eingeschlagen wird, wie nachwachsen kann. Bitte bestellen Sie nur die Menge Holz, die Sie wirklich brauchen. Bedenken Sie dabei, dass dieses frische Holz frühestens in 2 Jahren trocken genug fürs Verbrennen sein wird.
Aufgrund der aktuell extrem stark gestiegenen Nachfrage können Wünsche bezüglich der Holzart, des Lagerortes und der Dimension der Stämme nicht berücksichtigt werden.
Nach der Bestellung nehmen Sie bitte von Rückfragen Abstand. Wie vergangenen Jahre gewohnt werden Sie, vom Förster bzw. der Stadtverwaltung informiert.
In Schlagraumflächenlosen kann man sich das Kronen-Restholz selbst aufarbeiten.
Das Tragen von Sicherheitskleidung wie Helm mit Visier und Ohrschützer, Schnittschutzhosen und Schnittschutzschuhen, sowie ein Nachweis über den sicheren Umgang mit der Motorsäge (MS-Führerschein) ist für die Arbeiten mit der Motorsäge unerlässlich. Die Motorsäge muss mit Sonderkraftstoff und biologisch abbaubarem Kettenöl betrieben werden.
Bei der Holzaufarbeitung muss für eine funktionierende Rettungskette Sorge getragen werden. Das bedeutet, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Arbeitsort geleitet werden kann. Ferner müssen die Unfallvorschriften „Forsten“ beim Aufarbeiten des Holzes unbedingt eingehalten werden.
Die Holzaufarbeitung und –abfuhr darf grundsätzlich nur in der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang erfolgen.