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Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Erstelldatum21.05.2024
Zur Wahl des 10. Europäischen Parlaments am 9. Juni 2024
Zur Wahl des 10. Europäischen Parlaments am 09. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Europawahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen mit dazugehöriger Informations-CD an.
In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf der CD kann man hören, an welcher Stelle welche Partei steht, und dann sein Kreuz setzen.
Bundesweites Pilotprojekt:
Informationen zu Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch zur Europawahl 2024 startet der DBSV ein Pilotprojekt. Seit Ende April besteht erstmals bundesweit die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch zu erhalten:
·0800 00 09 67 10 (gebührenfrei)
Beide Verfahren wurden bereits erfolgreich bei Wahlen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt.
Ansprechpartner
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestr. 19,
10179 Berlin
Torsten Resa
030-28 53 87-281
E-Mail: t.resa(@)dbsv.org
www.dbsv.org/europawahlforderungen.html.
Bei den zeitgleich stattfindenden Kommunalwahlen bestehen keine entsprechenden Regelungen. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn blinde oder sehbehinderte Wähler bei diesen Wahlen eine Schablone als privates Hilfsmittel verwenden.