Öffentliche Bekanntmachungen: Stadt Leimen

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Öffentliche Bekanntmachung - Rhein-Neckar-Kreis

Erstelldatum07.05.2020

Flurbereinigung Sandhausen (Hardtbach) - Abgabe der Flurstücke der Teilnehmergemeinschaft

Flurbereinigung Sandhausen (Hardtbach) - Abgabe der Flurstücke der Teilnehmergemeinschaft

(Veröffentlichung am 07.05.2020)

Das Flurbereinigungsverfahren Sandhausen (Hardtbach) ist fast vollständig abgeschlossen. In einem der letzten Arbeitsschritte werden die Flurstücke der Teilnehmergemeinschaft, die am Ende des Verfahrens noch in ihrem Besitz sind, an Interessierte abgegeben. Hierzu können Angebote für ein oder mehrere Flurstücke abgeben und die Zuteilung beantragt werden. Der Antrag muss für jedes Flurstück die Flurstücknummer und den gebotenen Geldbetrag enthalten. Zur Orientierung wurde für jedes Flurstück ein Mindestgebot festgelegt.

Die abzugebenden Flurstücke sind in einer Übersichtskarte farblich dargestellt. Die Karte liegt von Montag, den 18.05.2020 bis einschließlich Montag, den 25.05.2020

im Rathaus Sandhausen, Bahnhofstraße 10, 69207 Sandhausen im Zimmer 34 (Bauamt) während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Wir bitten Sie, bei der Einsichtnahme die geltenden Vorschriften zum Infektionsschutz, insbesondere die Abstandsregel und das Tragen einer Atemmaske einzuhalten.

Diese Bekanntmachung und die Übersichtskarte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2795) eingesehen werden.

Für folgende Flurstücke können Angebote abgegeben werden:

Gemarkung Sandhausen:

Flst.Nr.

Lage

Nutzungsart

Fläche

Mindestgebot

6774

See

Ackerland

822 m²

5.000,00 €

6883

Gänsäcker

Ackerland

1.213 m²

7.200,00 €

6905 *

Letteres

Gartenland

651 m²

4.000,00 €

Gemarkung St. Ilgen:

Flst.Nr.

Lage

Nutzungsart

Fläche

Mindestgebot

4144

Bruchwiese

Ackerland

435 m²

2.650,00 €

Gemarkung Walldorf:

Flst.Nr.

Lage

Nutzungsart

Fläche

Mindestgebot

14066

Am Nußlocher Bahnübergang

Ackerland

610 m²

3.800,00 €

* mit Baumbestand

Es gelten folgende Hinweise auf Festsetzungen außerhalb der Flurbereinigung:

  • Nutzungsbeschränkung im Wasserschutzgebiet
    alle Flurstücke
  • Überspannung mit Schutzstreifen 380 kV Hochspannungsfreileitung mit Dienstbarkeit
    Gemarkung Sandhausen Flst.Nr. 6883
  • Telekommunikationslinie mit Schutzstreifen und Dienstbarkeit
    Gemarkung St. Ilgen Flst.Nr. 4144

Anträge auf Zuteilung der Flurstücke können bis  Freitag, den 29.05.2020schriftlich  beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung, Muthstr. 4, 74889 Sinsheim eingereicht werden.
Die Anträge müssen bis zu dem genannten Zeitpunkt beim Landratsamt eingegangen sein. Der Antrag muss für jedes Flurstück die Flurstücknummer und den gebotenen Geldbetrag und den zukünftigen Eigentümer enthalten.  

Es wird vorausgesetzt, dass die Bieter die Beschaffenheit und Lage der Flurstücke kennen und sie im derzeitigen Zustand übernehmen.

Für die Vergabe der Flurstücke sind gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Demnach sind die Flurstücke in einer dem Zweck der Flurbereinigung entsprechenden Weise nach §§ 54 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) zu vergeben. Daher werden Angebote der Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Sandhausen (Hardtbach) bevorzugt behandelt. Zudem werden die Flurstücke nicht zwingend an den Höchstbietenden vergeben. Ein Anspruch auf Zuteilung eines Flurstückes aufgrund eines Höchstgebotes besteht daher nicht. Über die Vergabe der Flurstücke entscheidet die untere Flurbereinigungsbehörde. Die Entscheidung wird den Bietern mitgeteilt. Mit der Zusage wird die Zahlung des Geldbetrags sofort fällig. Der Besitz und die Nutzung der Flurstücke gehen am 11.11.2020 über.

Die Flurstücke werden nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt zugeteilt, dass sie zurückgegeben werden müssen, wenn sie von der Flurbereinigungsbehörde aus unvorhergesehenen Gründen für andere Zwecke ganz oder teilweise benötigt werden. Dieser Vorbehalt gilt bis zum Abschluss des Verfahrens durch die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG.

05.05.2020 gez. Kremer

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Flurneuordnung

74889 Sinsheim, Muthstraße 4
06221-522-5400
06221-522-5454
flurneuordnungsamt(@)rhein-neckar-kreis.de
 

Zum Download - Flurbereinigung Sandhausen (Hardtbach) - (PDF-Dokument, 115,69 KB)