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Hauptbereich
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
(Veröffentichung am 22.06.2021)
Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigung Sandhausen (Hardtbach) Az.: 52.04-2795-B10.2
AUSFÜHRUNGSANORDNUNG vom 18.06.2021
1. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis –Amt für Flurneuordnung- ordnet hiermit die Ausführung des Flurbereinigungsplans - einschließlich des Plannachtrages 1 - für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Sandhausen (Hardtbach) an.
1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den 01.07.2021 festgesetzt. Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Flurbereinigungsplan - einschließlich der Plannachträge - vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.
1.2 Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 07.11.2014 enden mit Ablauf des 30.06.2021. Diese Anordnung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2795) eingesehen werden.
1.3 Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erlass der Ausführungsanordnung beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung, Muthstraße 4, 74889 Sinsheim, gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Begründung
Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) liegen vor. Die Beteiligten sind am 15.05.2019 über den Flurbereinigungsplan - und am 15.12.2020 über den Plannachtrag - gehört worden. Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest, da die Widersprüche gütlich geregelt wurden.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38-40, 69115 Heidelberg oder jeder anderen Dienststelle des Landratsamts eingelegt werden.
gez. D.S. Neubert
Amtsleiter
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Flurneuordnung
74889 Sinsheim, Muthstraße 4
Telefon 06221 522-5400
Telefax 06221 522-5454