Öffentliche Bekanntmachungen: Stadt Leimen

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Öffentliche Bekanntmachung

Erstelldatum11.03.2022

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Leimen 2022

(Veröffentlichung am 11.3.2022)

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Leimen 2022

Der Haushaltsplan der Stadt Leimen für 2022 liegt in der Zeit vom 14. März bis einschließlich 22. März 2022 öffentlich aus.

In diesem Zeitraum können Sie den Haushalt ebenfalls auf unserer Homepage einsehen (PDF-Dokument, 12,5 MB).

Die Einsichtnahme ist in der Stadtkämmerei, Neues Verwaltungsgebäude, Zimmer 2.16, jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich dienstags und donnerstags von 13.30 bis 17.00 Uhr unter vorheriger, telefonischer Terminabsprache (06224/704-239 oder 06224/704-0) möglich.

Mit Schreiben vom 01.03.2022 bestätigt die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2022.

 

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 27.01.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                 

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

68.454.055,00 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

70.012.160,00 €

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-1.558.105,00 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 €

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 €

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 €

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-1.558.105,00 €

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

68.278.700,00 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

66.891.630,00 €

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

1.387.070,00 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

3.250.700,00 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

14.153.950,00 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-10.903.250,00 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-9.516.180,00 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

10.050.400 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

2.533.000 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

7.517.400,00 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-1.998.780,00 €

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf   

                                                                                                                                        9.000.000 EUR

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf

                                                                                                                                        6.810.000 EUR

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

                                                                                                                                     15.000.000 EUR.

 

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

 

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                                           400 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                                                 420 v. H.

der Steuermessbeträge

 

2. für die Gewerbesteuer auf                                                                                                       380 v. H.

der Steuermessbeträge

  

Leimen, den 27.01.2022
Für den Gemeinderat
Oberbürgermeister
Hans D. Reinwald

 

Zum Download - Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung (PDF-Dokument, 98,16 KB)

Zum Download - Haushalt 2022 (PDF-Dokument, 12,5 MB)