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Öffentliche Bekanntmachung
(Online-Veröffentlichung am 07.07.2022)
Regierungspräsidium Karlsruhe - Bekanntmachung (nach § 74 Abs. 4 LVwVfG)
Mast- und Seiltausch mit Erhöhung der Übertragungskapazität auf der 110-kV-Freileitung Rheinau – Östringen, Abschnitt 1 - Rheinau - Leimen
Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde hat mit Beschluss vom 29.06.2022, Az.: 17-513.2-E/65, den Plan für das obige Leitungsvorhaben festgestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss hat folgendes Vorhaben zum Gegenstand:
Die Netze BW plant den Mast- und Seiltausch mit Erhöhung der Übertragungskapazität der 110-kV-Leitung Rheinau - Östringen, Leitungsanlage 1200. Gegenstand der beantragten Maßnahme ist der erste Abschnitt zwischen den Umspannwerken Rheinau und Leimen von ca. 14,5 km Länge. Der Abschnitt erstreckt sich durch Mannheim, den Rhein-Neckar-Kreis und Heidelberg sowie den Landkreis Karlsruhe Land im Regierungsbezirk Karlsruhe. Aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters ist die Anlage sanierungsbedürftig.
Bei der Antragstrasse handelt es sich weitgehend um eine Erneuerung der bestehen-den Freileitungstrasse. Das geplante Vorhaben beinhaltet insbesondere folgende Maßnahmen:
- Rückbau von 38 Stahlgittermasten und Fundamenten inklusive Entfernung von ca. 19 teerölhaltigen Schwellenfundamenten und entsprechend kontaminiertem Erdreich
- Neubau von 36 Stahlgittermasten mit neuen Fundamenten; davon 15 standortgleich und 21 standortungleich
- Kleinräumige Verlegung der Trasse im Bereich der Siedlung Alteichwald
- Seiltausch im gesamten Abschnitt von insgesamt ca. 14,5 km zur Erhöhung der Übertragungskapazität durch leistungsstärkere Seile mit größerem Querschnitt
- Landschaftspflegerische Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Planes liegen in der Zeit vom 20.07.2022 bis 03.08.2022
- bei der Stadt Eppelheim, im Foyer des großen Sitzungssaales im Rathaus, 2. OG, Schulstraße 2, 69214 Eppelheim
- bei der Stadt Heidelberg, Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter Tel. 06221/58-25150
- bei der Stadt Leimen, Bauamt, Zimmer Nr. 3.17, Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen
- bei der Stadt Mannheim, Glücksteinallee 11, 1. OG, 68136 Mannheim
- bei der Gemeinde Plankstadt, Bauamt, Empfangsbereich an der Theke für Offenlagen, Schwetzinger Straße 28, 68723 Plankstadt
- bei der Gemeinde Sandhausen, Bauamt, 2. OG vor Zimmer 34, Bahnhofstraße 10, 69207 Sandhausen
während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen i.S.d. § 73 Abs. 4 S. 5 LVwVfG, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.
Gegenüber den übrigen Betroffenen gilt er mit Ende der Auslegungsfrist als zugestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de unter „Über uns / Abteilung 1 / Referat 17 – Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren / Leitungen / Mast- und Seiltausch mit Erhöhung der Übertragungskapazität auf der 110-kV-Freileitung Rheinau – Östringen, Abschnitt 1 - Rheinau - Leimen“ zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei o.g. Bürgermeisterämtern ausgelegten Unterlagen.
gez. Münzinger