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(Online-Veröffentlichung am 25.08.2022)
- Wasserrechtsamt -
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, beantragte den Ausbau des Leimbach-Unterlauf auf den Gemarkungen Nußloch, Leimen-St. Ilgen, Sandhausen und Heidelberg.
Das geplante Hochwasserschutz-, Dammsanierungs- und Gewässerökologie-projekt (Maßnahme 4) erstreckt sich von der Kirchheimer Mühle in Heidelberg bis zum Hochwasserrückhaltebecken Nußloch, km 14+742 bis 21+270.
Das Vorhaben bedarf einer Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und wird gemäß § 73 Abs. 5 in Verbindung mit § 27a Landesverwaltungsverfahrens-gesetz (LVwVfG) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Antrag, die Beschreibung und die Planunterlagen des beabsichtigten Vorhabens liegen in der Zeit vom 29.08.2022 bis zum 29.09.2022 im
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis –Wasserrechtsamt-,
Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg, Zimmer 121;
- Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg,
Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Eingangsbereich;
- Rathaus der Stadt Leimen –Bauamt-,
Rathausstr. 1-3, 69181 Leimen, Zimmer 3.17;
- Rathaus der Gemeinde Sandhausen,
Bahnhofstr. 10, 69207 Sandhausen, Bereich Zimmer 34;
- Rathaus der Gemeinde Nußloch –Bauamt-,
Sinsheimer Str. 19, 69226 Nußloch, Zimmer 209
während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus.
Die oben genannten Unterlagen können auch auf der Homepage des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis unter www.rhein-neckar-kreis.de bei den Bekanntmachungen des Wasserrechtsamtes eingesehen werden.
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Wasserrechtsamt –, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg 06221/ 522-1725 und 06221/2131, 06221/ 522-1272, Wasserrechtsamt(@)Rhein-Neckar-Kreis.de
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass
1. etwaige Einwendungen beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Wasserrechtsamt, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg, oder bei der Stadtverwaltung Heidelberg, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, oder bei der Stadtverwaltung Leimen, Rathaus-str. 1-3, 69181 Leimen, oder bei der Gemeinde Sandhausen, Bahnhofstr. 10, 69207 Sandhausen, oder bei der Gemeinde Nußloch, Sinsheimer Str. 19, 69226 Nußloch, bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen sind,
2. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,
3. über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Be-
kanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.
Es soll ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, wenn dem Antrag im Einvernehmen mit allen Beteiligten in vollem Umfange entsprochen werden kann.
Heidelberg, den 08.08.2022
Rhein – Neckar – Kreis
L a n d r a t s a m t
- Wasserrechtsamt -
Zum Download - Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 294,39 KB)
(Online-Veröffentlichung am 25.08.2022)
-Wasserrechtsamt-
Korrektur zur Amtlichen Bekanntmachung des Rhein-Neckar-Kreises -Wasserrechtsamt- vom 08.08.2022
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, beantragte den Ausbau des Leimbach-Unterlauf auf den Gemarkungen Nußloch, Leimen-St. Ilgen, Sandhausen und Heidelberg.
Das geplante Hochwasserschutz-, Dammsanierungs- und Gewässerökologie-projekt (Maßnahme 4) erstreckt sich von der Kirchheimer Mühle in Heidelberg bis zum Hochwasserrückhaltebecken Nußloch, km 14+742 bis 21+270.
Entgegen unserer amtlichen Bekanntmachung vom 08.08.2022 machen wir bekannt, dass die Frist zum Vorbringen von Einwendungen nicht bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den genannten Behörden beträgt, sondern 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist.
Damit endet die Frist zum Vorbringen von Einwendungen in diesem Planfeststellungsverfahren am 31.10.2022.
Heidelberg, den 17.08.2022
Rhein – Neckar – Kreis
L a n d r a t s a m t
- Wasserrechtsamt -