Öffentliche Bekanntmachungen: Stadt Leimen

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Öffentliche Bekanntmachung - Regierungspräsidium Karlsruhe

Erstelldatum28.10.2019

Gewässerschau am Hardtbach und Gewässerschau am Landgraben

(Veröffentlichung/Homepage Stadt Leimen: 29.10.2019)
 
 

Gewässerschau am Hardtbach
Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Regierungspräsidium Karlsruhe - Landesbetrieb Gewässer ist auf der Gemarkung St. Ilgen Träger der Unterhaltungslast für das Gewässer Hardtbach. Deshalb führt der Landesbetrieb Gewässer am 06.11.2019 entlang des Hardtbachs eine Gewässerschau durch.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können unter anderem Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Hardtbachs auf Gemarkung St. Ilgen aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Am 06.11.2019 um 10:30 Uhr wird der Abschnitt ab Reilinger Brücke besichtigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 Wasserhaushaltsgesetz dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Das Regierungspräsidium Karlsruhe - Landesbetrieb Gewässer bittet die Anwohner beziehungsweise die Anlieger um ihr Verständnis.Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an dasRegierungspräsidium Karlsruhe - Dienstsitz Heidelberg - Landesbetrieb Gewässer, Herr Lebrecht; 06221 / 1375 - 227.

 

Gewässerschau am Landgraben
Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Regierungspräsidium Karlsruhe - Landesbetrieb Gewässer ist auf der Gemarkung Leimen Träger der Unterhaltungslast für das Gewässer Landgraben. Deshalb führt der Landesbetrieb Gewässer am 07.11.2019 entlang des Landgrabens eine Gewässerschau durch.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können unter anderem Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Landgrabens auf Gemarkung Leimen aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Am 07.11.2019 um 09:30 Uhr wird der Abschnitt ab dem Reitsportverein Leimen besichtigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 Wasserhaushaltsgesetz dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Das Regierungspräsidium Karlsruhe - Landesbetrieb Gewässer bittet die Anwohner beziehungsweise die Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Karlsruhe - Dienstsitz Heidelberg - Landesbetrieb Gewässer, Herr Lebrecht; 06221 / 1375 - 227.